Ingenieurvermessung

Unter dem Begriff werden Vermessungsarbeiten zusammengefaßt, die in direktem Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken, Verkehrsprojekten oder technischen Anlagen stehen. In allen Phasen von Planung, Ausführung, über Dokumentation und Überwachung Ihrer Projekte stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir bieten Ihnen Vermessungsleistungen unter anderem in folgenden Bereichen an:


Planung und Bau von Gebäuden

Lageplan zum Bauantrag

Zu den für einen Bauantrag einzureichenden Unterlagen gehört ein Lageplan gemäß §3 Abs.2 der Bauvorlagenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Dieser Lageplan muss unter anderem die Flurstücksgrenzen des Baugrundstücks, die Bebauung der Nachbargrundstücke einschließlich Berechnung der Abstandsflächen, Angaben zu den Grundstückseigentümern sowie Höhenangaben enthalten.
In Zusammenhang mit der Erstellung des Lageplans werden durch uns die Flurstücksgrenzen örtlich überprüft. Die zentimetergenaue Abbildung der Flurstücksgrenzen im Lageplan (auf Wunsch auch in digitaler Form, z.B. als DXF-Datei) bildet die Grundlage für die Einordnung des Gebäudegrundrisses auf dem Baugrundstück sowie für die Einhaltung der Abstandsflächen.

Absteckung

Als Absteckung wird in der Vermessung die Übertragung des geplanten Gebäudegrundrisses auf das Baugrundstück bezeichnet. Hierdurch wird sichergestellt, dass vorgegebene Grenzabstände und Abstandsflächen eingehalten werden. Die Absteckung durch uns ist Voraussetzung für die:

Bescheinigung gemäß §71 Abs.7 BauO LSA

Das Bauordnungsamt kann nach §71 Abs.7 der Bauordnung Sachsen-Anhalt den Nachweis verlangen, dass der mit der Baugenehmigung bestätigte Grundriss und die Höhenlage des Gebäudes zu Baubeginn abgesteckt sind. Eine Bescheinigung hierüber erhalten Sie in Form einer Absteckskizze, wenn Sie die Gebäudeabsteckung bei uns in Auftrag geben.

Kontrolle während der Bauphase

Während der Bauphase kann eine Kontrolle von einzuhaltenden Toleranzen bzw. Absteckung weiterer Bauteile erfolgen. Ob dies erforderlich ist, wird unter anderem durch die Größe des Bauvorhabens bestimmt. Wir stehen Ihnen als unabhängige Instanz für Dokumentationen und Gutachten über den Baufortschritt zur Verfügung.

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Gebäudeeinmessung

Entsprechend gemäß §14 des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes von Sachsen-Anhalt sind neue Gebäude zur Darstellung im Liegenschaftskataster zu erfassen. Hierzu können neben der Beantragung einer amtlichen Gebäudevermessung auch geeignete Unterlagen beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation vorgelegt werden.

Geeignet sind solche Unterlagen nur dann, wenn sie durch einen Vermessungsingenieur erstellt worden sind. Neben der lagerichtigen Aufmessung des Gebäudeumrings kommt es zusätzlich auch auf die genaue Anbindung an das amtliche Lagebezugssystem an. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass das neu erfasste Gebäude gegnüber den bereits im Kataster nachgewiesenen Objekten (vor allem Flurstücksgrenzen und weitere Gebäude) maßstabsgetreu und lagerichtig dargestellt wird.

Die Erstellung solcher Einmessungsunterlagen können wir selbstverständlich für Sie übernehmen. Wenn Sie bei uns die Durchführung einer Gebäudeeinmessung beauftragen, führen wir folgende Schritte für Sie durch:

Erfassung des Gebäudeumrings

Örtliche Messung des Gebäudeumrings nach Fertigstellung der Baumaßnahme. Der Umring wird in der Regel tachymetrisch erfasst. Zusätzlich erfolgt der Anschluss der Vermessung an das amtliche Lagebezugssystem unter Anwendung von Satellitenpositionierung (SAPOS-Dienst HEPS) oder unter Verwendung bereits bestehender Koordinatenfestpunkte.

Erstellung von Einmessungsunterlagen

Als Ergebnis der örtlichen Messung erstellen wir eine Koordinatenliste der Gebäudeecken im amtlichen Lagebezugssystem sowie einen Erfassungsriss. Dies ist eine Skizze mit der Darstellung des Gebäudeumrings und weiterer relevanter Angaben für das Kataster, wie u.a. Flurstücksnummern, Straßenname und Hausnummer.
Zusätzlich erstellen wir auch eine Kartierung im Maßstab der Liegenschaftskarte (1:1000), so dass Sie bereits vor der Fortführung des Liegenschaftskatasters sehen können, wie sich das neue Gebäude dort zukünftig darstellen wird.

Vorlage beim LVermGeo

Die Vorlage der erstellten Unterlagen beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation übernehmen wir selbstverständlich ebenfalls für Sie.

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Planung und Bau von Verkehrswegen

Herstellung der Planungsgrundlagen

Wir schaffen die Grundlagen für die Planung von Verkehrswegen durch Darstellung der örtlichen Situation in geeigneten Lageplänen.
Es werden alle für das Bauvorhaben maßgeblichen topografischen Gegebenheiten nach Lage- und Höhe erfaßt. Wir können für Sie aus den gemessenen Daten digitale Geländemodelle und Höhenlinien ableiten.
Die Planungsgrundlage umfaßt im allgemeinen die Darstellung der Flurstücksgrenzen. Diese können je nach Genauigkeitsanspruch digitalisiert werden oder durch örtliche Ermittlung anhand der Zahlennachweise des Liegenschaftskatasters bestimmt werden.
Die Vermessungsarbeiten und die Herstellung der Lagepläne erfolgen entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS-Verm).
Die sachgerechte Aufbereitung der Datenbestände für die Übergabe in digitaler Form ist für uns selbstverständlich. Möglich sind zum Beispiel die Formate DXF, AutoCAD DWG (bis AutoCAD R2000) und MicroStation DGN.

Schaffung von Grundlagenetzen

Für die Umsetzung größerer Baumaßnahmen ist eine Verdichtung des vorhandenen Lage- und Höhenfestpunktfeldes unerläßlich. Durch Einsatz modernster Techniken wie z.B. GPS-Positionierung im sub-cm-Bereich sind wir in der Lage, ihre Anforderungen bezüglich Lage- und Höhengenauigkeit zu erfüllen.

Absteckungen während der Bauphase

Um die Planungen lage- und höhengenau umzusetzen, ist die Absteckung Achs- und Bezugspunkten vor der Bauausführung bzw. baubegleitend vorzunehmen. Häufig ist auch eine Überprüfung und Sicherung von Fest- oder Achspunkten notwendig. An konstruktiv bedeutsamen Objektpunkten können Deformationsmessungen erforderlich werden.

Bestandsdokumentation nach Fertigstellung

Nach Fertigstellung einer Verkehrsanlage ist eine Bestandsdokumentation durchzuführen. Diese dient der Darstellung des neu geschaffenen Ist-Zustandes und ggf. einer unabhängigen Abrechnungskontrolle. Auch die Übernahme der Ergebnisse in ein Geoinformationssystem ist häufig vorgesehen.

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Leitungsnetze für Ver- und Entsorgung

Planungsgrundlagen

Ebenso wie bei Verkehrswegen ist für die Planung von Leitungen zur Ver- und Entsorgung eine entsprechende Grundlage herzustellen.
Zusätzlich zu den Flurstücksgrenzen kann es auch erforderlich sein, vorhandene Leitungsnetze des eigenen oder fremder Netzbetreiber aus unterschiedlichsten Quellen (GIS, Lagepläne) einzuarbeiten. Mit der uns zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung und unserer Erfahrung beim Umgang mit geometrischen und raumbezogenen Daten können wir auch diese Aufgabe für Sie übernehmen.

Absteckungen des Leitungsverlaufs

Die geplante Trassenführung der Leitung kann von uns schnell und genau in die Örtlichkeit übertragen werden. Vor allem bei Abwasserleitungen ist besonderes Augenmerk auf die Übertragung der Sollhöhen zu legen. Entsprechende Bezugspunkte können wir Ihnen während der Bauausführung jederzeit vorgeben.

Bestandsdokumentation

Wir fertigen für Sie die Bestandsdokumentation der verlegten Leitungstrassen nach deren Fertigstellung.
Diese dient der Darstellung des neu geschaffenen Ist-Zustandes und ggf. einer unabhängigen Abrechnungskontrolle. Maßgebliches Regelwerk für Erstellung und Fortführung von Rohrnetz- und Leitungsplänen ist die DIN 2425. Deren Bestimmungen bezüglich des Inhalts und der Ausgestaltung der Planwerke bilden die Grundlage der für Sie erstellten Dokumente.
Bei unterirdisch verlegten Leitungen ist zu beachten, dass die Einmessung "am offenen Graben" erfolgen muss. Deshalb ist eine enge Zusammenarbeit und Terminabstimmung zwischen bauausführender Firma und Vermessungsbüro erforderlich.

Aufsuchen von Leitungen

Wir zeigen Ihnen den Verlauf von Leitungen anhand der Bestandsunterlagen vor Ort an. Die Übertragung erfolgt mittels Koordinaten, so dass Leitungen auch beim Fehlen von topografischen Bezugspunkten, z.B. in freier Feldlage, genau lokalisiert werden können.

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Bauleitplanung

Lageplan als Grundlage für einen Bebauungsplan

Als Grundlage für einen Bebauungsplan ist die Anfertigung eines Lage- und Höhenplans empfehlenswert. Hier kann die Topografie und Höhensituation detailgenau dargestellt werden, was die Planung von Gebäudeausrichtung, Höheneinordnung der Gebäude, Baufenster, Grünflächen etc. sehr erleichtert.

Darstellung des Inhalts des Liegenschaftskatasters

Laut §1 Planzeichenverordnung (PlanzV) für Bauleitpläne ist die Darstellung der Flurstücke entsprechend des Inhalts des Liegenschaftskatasters erforderlich. Das Land Sachsen-Anhalt hat hierzu einen gesonderten Erlaß (Verwaltungsvorschriften zur Herstellung von Planunterlagen für Bauleitpläne, RdErl. des MI vom 12.04.1994-46.21013) in Kraft gesetzt. Wesentliche Forderung ist eine geometrisch einwandfreie Darstellung des Inhalts des Liegenschaftskatasters. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder ein Katasteramt zu bestätigen.

Die Übernahme der Flurstücke auf grafischem Wege aus einer Liegenschaftskarte ist zwar prinzipiell ausreichend. In Hinblick auf die spätere Umsetzung des B-Plans und die Bildung von neuen Flurstücken wird jedoch von unserer Seite eine Feststellung der Flurstücksgrenzen entlang des Planumrings empfohlen. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass es bei der Bildung der neuen Flurstücke für die Baugrundstücke nicht zu erheblichen Abweichungen in der Lage der Grenzen und der Flächengrössen kommt.

Hintergrund:
Deutschlandweit wird das Liegenschaftskataster ausschließlich digital geführt. Angewendet wird dabei das Fachverfahren ALKIS, welches sowohl den beschreibenden Teil (das Liegenschaftsbuch) als auch den darstellenden Teil (die Liegenschaftskarte) in einem gemeinsamen Datenbestand führt. Dabei wird sichergestellt, dass die Flurstücke in einem einheitlichen Maßstab, zusammenhängend und in einem einheitlichen Koordinatensystem dargestellt werden können.
Dennoch beruht dieses digitale Kartenwerk zum großen Teil auf den zuvor verwendeten inhomogenen analogen Inselkarten mit zum Teil viel kleineren Maßstäben. Diese wurden in Sachsen-Anhalt durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation zunächst digitalisiert. Anschließend wurden die Karteneinzelblätter anhand von Passpunkten entzerrt und zusammengefügt.
Die Genauigkeit des digitalen Kartenwerkes unter ALKIS kann daher nicht größer sein, als die der als Grundlage verwendeten Inselkarten. Mit Abweichungen mindestens entsprechend der Abbildungsgenauigkeit des Ursprungsmaßstabs ist daher zu rechnen.

Beispiel:
Die manuelle Zeichengenauigkeit auf einer Papierkarte erreicht im besten Fall etwa 0,2 mm. Dies sind im Maßstab 1:2000 in der Örtlichkeit bereits 40 cm. In der Praxis war die Genauigkeit der Inselkarten häufig schlechter. Abweichungen von bis zu 1 mm (entspr. 2 m) sind feststellbar.

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Kommunales Beitragswesen

Ermittlung von Beitragsflächen

Für die Erstellung von Beitragsbescheiden entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzungen sind entsprechende Grundstücksflächen zu Grunde zu legen.
In Gebieten mit unvermessenen Hofräumen steht das Liegenschaftskataster als Flächenverzeichnis nicht zur Verfügung.
Zudem sind oftmals Sonderregelungen wie eine Tiefenbegrenzung der zu veranlagenden Grundstücksfläche oder Regelungen für übergroße Grundstücke zu berücksichtigen
In solchen Fällen können wir Ihnen Flächen anhand geeigneter Unterlagen (z.B. Luftbilder) ermitteln und grafisch darstellen.

Höhenübertragung

Häufig ist für umfangreiche Projekte oder Planungen der Bezug zum amtlichen Höhensystem (in Sachsen-Anhalt seit 1996 Höhen über Normalhöhennull = NHN) von entscheidender Bedeutung. Als Bezugspunkte können Höhenfestpunkte bei der Vermessungs- und Katasterverwaltung abgefordert werden. Allerdings ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden amtlichen Höhenfestpunkte vergleichsweise gering. Gerade in ländlichen Gebieten müssen Höhen daher oftmals über grössere Entfernungen übertragen werden.
Wir bieten Ihnen neben dem herkömmlichen Nivellement daher auch die Übertragung von Höhen mit GPS an.

Geometrisches Nivellement

Höhenübertragung mit einem Nivelliergerät.
Es sind bei Verwendung einer entsprechenden Ausrüstung (Feinnivelliergerät) und sachgerechter Ausführung Genauigkeiten im Millimeterbereich erreichbar. Allerdings steigt der Zeitaufwand mit der Größe der zu überbrückenden Entfernung stark an, da der Höhenunterschied auf der zu nivellierenden Strecke durch hintereinanderfolgendes Aufstellen des Nivelliergerätes (in Abständen von maximal etwa 80 m) ermittelt wird.

Höhenübertragung mit GPS

Höhenübertragung mit zwei GPS-Empfängern.
Durch Einsatz von präzisen geodätischen GPS-Antennen und Empfängern sowie unter Verwendung von hochauflösenden Korrekturmodellen ist es möglich, Höhen mit Bezug zum Erdschwerefeld (dies sind derzeit alle gebräuchlichen Höhenbezugssysteme) mit 1 cm Genauigkeit zu übertragen. Großer Vorteil ist, dass der entstehende Zeitaufwand fast unabhängig von der zu überbrückenden Entfernung ist. Die erzielbare Genauigkeit ist für viele Projekte ausreichend, so daß wir Ihnen bei Entfernungen von mehr als 1 km zu den Höhenfestpunkten die Höhenübetragung mit GPS empfehlen können.

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