Unter dem Begriff werden Vermessungsarbeiten zusammengefaßt, die in direktem Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken, Verkehrsprojekten oder technischen Anlagen stehen. In allen Phasen von Planung, Ausführung, über Dokumentation und Überwachung Ihrer Projekte stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen Vermessungsleistungen unter anderem in folgenden Bereichen an:
Lageplan zum Bauantrag
Zu den für einen Bauantrag einzureichenden Unterlagen gehört ein
Lageplan gemäß §3 Abs.2 der Bauvorlagenverordnung des Landes
Sachsen-Anhalt. Dieser Lageplan muss unter anderem die Flurstücksgrenzen
des Baugrundstücks, die Bebauung der Nachbargrundstücke einschließlich
Berechnung der Abstandsflächen, Angaben zu den Grundstückseigentümern
sowie Höhenangaben enthalten.
In Zusammenhang mit der Erstellung des Lageplans werden durch uns die
Flurstücksgrenzen örtlich überprüft. Die zentimetergenaue Abbildung der
Flurstücksgrenzen im Lageplan (auf Wunsch auch in digitaler Form, z.B.
als DXF-Datei) bildet die Grundlage für die Einordnung des
Gebäudegrundrisses auf dem Baugrundstück sowie für die Einhaltung der
Abstandsflächen.
Absteckung
Als Absteckung wird in der Vermessung die Übertragung des geplanten Gebäudegrundrisses auf das Baugrundstück bezeichnet. Hierdurch wird sichergestellt, dass vorgegebene Grenzabstände und Abstandsflächen eingehalten werden. Die Absteckung durch uns ist Voraussetzung für die:
Bescheinigung gemäß §71 Abs.7 BauO LSA
Das Bauordnungsamt kann nach §71 Abs.7 der Bauordnung Sachsen-Anhalt den Nachweis verlangen, dass der mit der Baugenehmigung bestätigte Grundriss und die Höhenlage des Gebäudes zu Baubeginn abgesteckt sind. Eine Bescheinigung hierüber erhalten Sie in Form einer Absteckskizze, wenn Sie die Gebäudeabsteckung bei uns in Auftrag geben.
Kontrolle während der Bauphase
Während der Bauphase kann eine Kontrolle von einzuhaltenden Toleranzen bzw. Absteckung weiterer Bauteile erfolgen. Ob dies erforderlich ist, wird unter anderem durch die Größe des Bauvorhabens bestimmt. Wir stehen Ihnen als unabhängige Instanz für Dokumentationen und Gutachten über den Baufortschritt zur Verfügung.
Entsprechend gemäß §14 des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes von Sachsen-Anhalt sind neue Gebäude zur Darstellung im Liegenschaftskataster zu erfassen. Hierzu können neben der Beantragung einer amtlichen Gebäudevermessung auch geeignete Unterlagen beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation vorgelegt werden.
Geeignet sind solche Unterlagen nur dann, wenn sie durch einen Vermessungsingenieur erstellt worden sind. Neben der lagerichtigen Aufmessung des Gebäudeumrings kommt es zusätzlich auch auf die genaue Anbindung an das amtliche Lagebezugssystem an. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass das neu erfasste Gebäude gegnüber den bereits im Kataster nachgewiesenen Objekten (vor allem Flurstücksgrenzen und weitere Gebäude) maßstabsgetreu und lagerichtig dargestellt wird.
Die Erstellung solcher Einmessungsunterlagen können wir selbstverständlich für Sie übernehmen. Wenn Sie bei uns die Durchführung einer Gebäudeeinmessung beauftragen, führen wir folgende Schritte für Sie durch:
Erfassung des Gebäudeumrings
Örtliche Messung des Gebäudeumrings nach Fertigstellung der Baumaßnahme. Der Umring wird in der Regel tachymetrisch erfasst. Zusätzlich erfolgt der Anschluss der Vermessung an das amtliche Lagebezugssystem unter Anwendung von Satellitenpositionierung (SAPOS-Dienst HEPS) oder unter Verwendung bereits bestehender Koordinatenfestpunkte.
Erstellung von Einmessungsunterlagen
Als Ergebnis der örtlichen Messung erstellen wir eine Koordinatenliste
der Gebäudeecken im amtlichen Lagebezugssystem sowie einen
Erfassungsriss. Dies ist eine Skizze mit der Darstellung des
Gebäudeumrings und weiterer relevanter Angaben für das Kataster, wie
u.a. Flurstücksnummern, Straßenname und Hausnummer.
Zusätzlich erstellen wir auch eine Kartierung im Maßstab der
Liegenschaftskarte (1:1000), so dass Sie bereits vor der Fortführung des
Liegenschaftskatasters sehen können, wie sich das neue Gebäude dort
zukünftig darstellen wird.
Vorlage beim LVermGeo
Die Vorlage der erstellten Unterlagen beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation übernehmen wir selbstverständlich ebenfalls für Sie.
Herstellung der Planungsgrundlagen
Wir schaffen die Grundlagen für die Planung von Verkehrswegen durch
Darstellung der örtlichen Situation in geeigneten Lageplänen.
Es werden alle für das Bauvorhaben maßgeblichen topografischen
Gegebenheiten nach Lage- und Höhe erfaßt. Wir können für Sie aus den
gemessenen Daten digitale Geländemodelle und Höhenlinien ableiten.
Die Planungsgrundlage umfaßt im allgemeinen die Darstellung der
Flurstücksgrenzen. Diese können je nach Genauigkeitsanspruch
digitalisiert werden oder durch örtliche Ermittlung anhand der
Zahlennachweise des Liegenschaftskatasters bestimmt werden.
Die Vermessungsarbeiten und die Herstellung der Lagepläne erfolgen
entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS-Verm).
Die sachgerechte Aufbereitung der Datenbestände für die Übergabe in
digitaler Form ist für uns selbstverständlich. Möglich sind zum Beispiel
die Formate DXF, AutoCAD DWG (bis AutoCAD R2000) und MicroStation DGN.
Schaffung von Grundlagenetzen
Für die Umsetzung größerer Baumaßnahmen ist eine Verdichtung des vorhandenen Lage- und Höhenfestpunktfeldes unerläßlich. Durch Einsatz modernster Techniken wie z.B. GPS-Positionierung im sub-cm-Bereich sind wir in der Lage, ihre Anforderungen bezüglich Lage- und Höhengenauigkeit zu erfüllen.
Absteckungen während der Bauphase
Um die Planungen lage- und höhengenau umzusetzen, ist die Absteckung Achs- und Bezugspunkten vor der Bauausführung bzw. baubegleitend vorzunehmen. Häufig ist auch eine Überprüfung und Sicherung von Fest- oder Achspunkten notwendig. An konstruktiv bedeutsamen Objektpunkten können Deformationsmessungen erforderlich werden.
Bestandsdokumentation nach Fertigstellung
Nach Fertigstellung einer Verkehrsanlage ist eine Bestandsdokumentation durchzuführen. Diese dient der Darstellung des neu geschaffenen Ist-Zustandes und ggf. einer unabhängigen Abrechnungskontrolle. Auch die Übernahme der Ergebnisse in ein Geoinformationssystem ist häufig vorgesehen.
Planungsgrundlagen
Ebenso wie bei Verkehrswegen ist für die
Planung von Leitungen zur Ver- und Entsorgung eine entsprechende
Grundlage herzustellen.
Zusätzlich zu den Flurstücksgrenzen kann es auch erforderlich sein,
vorhandene Leitungsnetze des eigenen oder fremder Netzbetreiber aus
unterschiedlichsten Quellen (GIS, Lagepläne) einzuarbeiten. Mit der uns
zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung und unserer Erfahrung
beim Umgang mit geometrischen und raumbezogenen Daten können wir auch
diese Aufgabe für Sie übernehmen.
Absteckungen des Leitungsverlaufs
Die geplante Trassenführung der Leitung kann von uns schnell und genau in die Örtlichkeit übertragen werden. Vor allem bei Abwasserleitungen ist besonderes Augenmerk auf die Übertragung der Sollhöhen zu legen. Entsprechende Bezugspunkte können wir Ihnen während der Bauausführung jederzeit vorgeben.
Bestandsdokumentation
Wir fertigen für Sie die Bestandsdokumentation der verlegten
Leitungstrassen nach deren Fertigstellung.
Diese dient der Darstellung des neu geschaffenen Ist-Zustandes und ggf.
einer unabhängigen Abrechnungskontrolle. Maßgebliches Regelwerk für
Erstellung und Fortführung von Rohrnetz- und Leitungsplänen ist die DIN
2425. Deren Bestimmungen bezüglich des Inhalts und der Ausgestaltung der
Planwerke bilden die Grundlage der für Sie erstellten Dokumente.
Bei unterirdisch verlegten Leitungen ist zu beachten, dass die
Einmessung "am offenen Graben" erfolgen muss. Deshalb ist eine enge
Zusammenarbeit und Terminabstimmung zwischen bauausführender Firma und
Vermessungsbüro erforderlich.
Aufsuchen von Leitungen
Wir zeigen Ihnen den Verlauf von Leitungen anhand der Bestandsunterlagen vor Ort an. Die Übertragung erfolgt mittels Koordinaten, so dass Leitungen auch beim Fehlen von topografischen Bezugspunkten, z.B. in freier Feldlage, genau lokalisiert werden können.
Lageplan als Grundlage für einen Bebauungsplan
Als Grundlage für einen Bebauungsplan ist die Anfertigung eines Lage-
und Höhenplans empfehlenswert. Hier kann die Topografie und
Höhensituation detailgenau dargestellt werden, was die Planung von
Gebäudeausrichtung, Höheneinordnung der Gebäude, Baufenster, Grünflächen
etc. sehr erleichtert.
Darstellung des Inhalts des Liegenschaftskatasters
Laut §1 Planzeichenverordnung (PlanzV) für Bauleitpläne ist die Darstellung der Flurstücke entsprechend des Inhalts des Liegenschaftskatasters erforderlich. Das Land Sachsen-Anhalt hat hierzu einen gesonderten Erlaß (Verwaltungsvorschriften zur Herstellung von Planunterlagen für Bauleitpläne, RdErl. des MI vom 12.04.1994-46.21013) in Kraft gesetzt. Wesentliche Forderung ist eine geometrisch einwandfreie Darstellung des Inhalts des Liegenschaftskatasters. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder ein Katasteramt zu bestätigen.
Die Übernahme der Flurstücke auf grafischem Wege aus einer Liegenschaftskarte ist zwar prinzipiell ausreichend. In Hinblick auf die spätere Umsetzung des B-Plans und die Bildung von neuen Flurstücken wird jedoch von unserer Seite eine Feststellung der Flurstücksgrenzen entlang des Planumrings empfohlen. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass es bei der Bildung der neuen Flurstücke für die Baugrundstücke nicht zu erheblichen Abweichungen in der Lage der Grenzen und der Flächengrössen kommt.
Hintergrund:
Deutschlandweit wird das Liegenschaftskataster ausschließlich digital
geführt. Angewendet wird dabei das Fachverfahren ALKIS, welches sowohl
den beschreibenden Teil (das Liegenschaftsbuch) als auch den
darstellenden Teil (die Liegenschaftskarte) in einem gemeinsamen
Datenbestand führt. Dabei wird sichergestellt, dass die Flurstücke in
einem einheitlichen Maßstab, zusammenhängend und in einem einheitlichen
Koordinatensystem dargestellt werden können.
Dennoch beruht dieses digitale Kartenwerk zum großen Teil auf den zuvor
verwendeten inhomogenen analogen Inselkarten mit zum Teil viel kleineren
Maßstäben. Diese wurden in Sachsen-Anhalt durch das Landesamt für
Vermessung und Geoinformation zunächst digitalisiert. Anschließend
wurden die Karteneinzelblätter anhand von Passpunkten entzerrt und
zusammengefügt.
Die Genauigkeit des digitalen Kartenwerkes unter ALKIS kann daher nicht
größer sein, als die der als Grundlage verwendeten Inselkarten. Mit
Abweichungen mindestens entsprechend der Abbildungsgenauigkeit des
Ursprungsmaßstabs ist daher zu rechnen.
Beispiel:
Die manuelle Zeichengenauigkeit auf einer Papierkarte erreicht im besten
Fall etwa 0,2 mm. Dies sind im Maßstab 1:2000 in der Örtlichkeit bereits
40 cm. In der Praxis war die Genauigkeit der Inselkarten häufig
schlechter. Abweichungen von bis zu 1 mm (entspr. 2 m) sind
feststellbar.
Ermittlung von Beitragsflächen
Für die Erstellung von Beitragsbescheiden entsprechend der
Straßenausbaubeitragssatzungen sind entsprechende Grundstücksflächen zu
Grunde zu legen.
In Gebieten mit unvermessenen Hofräumen steht das Liegenschaftskataster
als Flächenverzeichnis nicht zur Verfügung.
Zudem sind oftmals Sonderregelungen wie eine Tiefenbegrenzung der zu
veranlagenden Grundstücksfläche oder Regelungen für übergroße
Grundstücke zu berücksichtigen
In solchen Fällen können wir Ihnen Flächen anhand geeigneter Unterlagen
(z.B. Luftbilder) ermitteln und grafisch darstellen.
Häufig ist für umfangreiche Projekte oder Planungen der Bezug zum
amtlichen Höhensystem (in Sachsen-Anhalt seit 1996 Höhen über
Normalhöhennull = NHN) von entscheidender Bedeutung. Als Bezugspunkte
können Höhenfestpunkte bei der Vermessungs- und Katasterverwaltung
abgefordert werden. Allerdings ist die Anzahl der zur Verfügung
stehenden amtlichen Höhenfestpunkte vergleichsweise gering. Gerade in
ländlichen Gebieten müssen Höhen daher oftmals über grössere
Entfernungen übertragen werden.
Wir bieten Ihnen neben dem herkömmlichen Nivellement daher auch die
Übertragung von Höhen mit GPS an.
Geometrisches Nivellement
Höhenübertragung mit einem Nivelliergerät.
Es sind bei Verwendung einer entsprechenden Ausrüstung
(Feinnivelliergerät) und sachgerechter Ausführung Genauigkeiten im
Millimeterbereich erreichbar. Allerdings steigt der Zeitaufwand mit der
Größe der zu überbrückenden Entfernung stark an, da der Höhenunterschied
auf der zu nivellierenden Strecke durch hintereinanderfolgendes
Aufstellen des Nivelliergerätes (in Abständen von maximal etwa 80 m)
ermittelt wird.
Höhenübertragung mit GPS
Höhenübertragung mit zwei GPS-Empfängern.
Durch Einsatz von präzisen geodätischen GPS-Antennen und Empfängern
sowie unter Verwendung von hochauflösenden Korrekturmodellen ist es
möglich, Höhen mit Bezug zum Erdschwerefeld (dies sind derzeit alle
gebräuchlichen Höhenbezugssysteme) mit 1 cm Genauigkeit zu übertragen.
Großer Vorteil ist, dass der entstehende Zeitaufwand fast unabhängig von
der zu überbrückenden Entfernung ist. Die erzielbare Genauigkeit ist für
viele Projekte ausreichend, so daß wir Ihnen bei Entfernungen von mehr
als 1 km zu den Höhenfestpunkten die Höhenübetragung mit GPS empfehlen
können.