Grundstücksbewertungen

Der Verkehrswert bzw. Marktwert ist im § 194 Baugesetzbuch geregelt. Dabei wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks zu erzielen wäre.

Unter Berücksichtigung der Gesetzesvorschriften (das Baugesetzbuch BauGB und die Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV ) werden die Ergebnisse des Verkehrswertgutachtens nachvollziehbar beschrieben.

Der Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken kann für verschiedene Anlässe von Interesse sein. Die häufigsten Anlässe sind beispielsweise:

  • Kauf oder Verkauf von Grundstücken

  • Ehescheidungen

  • Erbauseinandersetzungen

  • Zwangsversteigerungen von Grundstücken

  • Beleihungswertermittlungen


  • Bei diesen Anlässen kommen in der Regel folgende Arten von Verkehrswertermittlung zur Anwendung:

  • Bewertung von unbebauten Grundstücken (Bodenwertermittlung)

  • Bewertung von bebauten Grundstücken

  • Bewertung von Wohnungs- und Teileigentum

  • Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken

  • Bewertung landwirtschftlicher Grundstücke